Gerade ganz aktuell,auch wenn mans nicht glaubt:
Meine Fotos sind mein geistiges Eigentum und dürfen ohne meine Zustimmung nicht verwendet werden!
2. Urheberpersönlichkeitsrecht
§ 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das
Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.